Aufgrund der geltenden steuerrechtlichen Regelung (§ 50 EStDV) stellt unser Pastoralbüro ab dem 01.08.2026 für bestimmte Spenden keine gesonderten Spendenbescheinigungen mehr aus:
- Für Spenden bis 300,- EUR, die per Überweisung oder Lastschrift auf unsere Gemeindekonten eingehen, genügt für die steuerliche Geltendmachung der Kontoauszug bzw. Zahlungsbeleg (vereinfachter Zuwendungsnachweis).
- Für Spenden über 300,- EUR stellt das Pastoralbüro weiterhin eine Spendenbescheinigung aus.
- Prozesse für Barspenden und besondere Einzelfälle werden bis zum 2. Quartal 2026 überprüft und bei Bedarf neu geregelt.
Hintergrund ist der hohe Aufwand bei der Erstellung einzelner Spendenquittungen für Kleinstbeträge.