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KGV Bad Godesberg:Änderung bei Spendenquittungen ab 01.08.2026

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Datum:
21. Aug. 2026

Aufgrund der geltenden steuerrechtlichen Regelung (§ 50 EStDV) stellt unser Pastoralbüro ab dem 01.08.2026 für bestimmte Spenden keine gesonderten Spendenbescheinigungen mehr aus:

  • Für Spenden bis 300,- EUR, die per Überweisung oder Lastschrift auf unsere Gemeindekonten eingehen, genügt für die steuerliche Geltendmachung der Kontoauszug bzw. Zahlungsbeleg (vereinfachter Zuwendungsnachweis).
  • Für Spenden über 300,- EUR stellt das Pastoralbüro weiterhin eine Spendenbescheinigung aus.
  • Prozesse für Barspenden und besondere Einzelfälle werden bis zum 2. Quartal 2026 überprüft und bei Bedarf neu geregelt.

Hintergrund ist der hohe Aufwand bei der Erstellung einzelner Spendenquittungen für Kleinstbeträge.