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Kitas:Katholino übernimmt die Trägerschaft der KGV-Kitas

Übertragung der Kita-Trägerschaft an Katholino zum 01.08.2025 vom KGV beschlossen.
Kita St. Albertus Magnus
Datum:
16. Apr. 2025
Von:
KGV

Entlastung vor Ort durch neue Kita-Trägergesellschaft des Erzbistums

Im Zuge der (Bau-)Planungen hat das Erzbistum den Wechsel der Kita-Trägerschaft des Kirchengemeindeverbandes (KGV) für die Bad Godesberger Einrichtungen in die im Oktober 2024 neu gegründete, übergeordneten Trägerorganisation des Erzbistums, "Katholino gGmbH", angeboten. In sie sollen in den kommenden 2-3 Jahren alle pfarrlichen Kitas im nordrhein-westfälischen Teil des Erzbistums übergehen. „Das sehen wir als Chance“, so der leitende Pfarrer, P. Gianluca. Denn ab dem nächsten Kita-Jahr 2025/26 gehöre Bad Godesberg so zu den ersten Standorten und könne seine Erfahrung und Expertise in diesen Prozess einbringen. „Wir wollen das in enger Abstimmung mit den Gremien und im vertrauensvollen Dialog mit den Kita-Leitungen und Mitarbeitenden gestalten“, betont der Bad Godesberger Verwaltungsleiter Joachim Keppler.  

Aktuell stehen bistumsweit 525 Kitas in der Trägerschaft der Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände. Deren Aufgabenfülle ist enorm: Vom vorgegebenen Einsatz qualifizierten pädagogischen Personals über standardgerechte Einrichtungsräume und Konzepte bis hin zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Voraussetzungen – dies alles vor dem Hintergrund sich ständig weiterentwickelnder gesetzlicher Grundlagen und eines enormen Fachkräftemangels, der auch zu Notbetreuung führen kann. 

Die neue Trägergesellschaft, die zu 100% dem Erzbistum zugehörig ist, setzt auf ein gemeinsames Leitbild und starkes katholisches Profil. Für die (religions-)pädagogischen Konzepte sollen die Gemeinden vor Ort und die jeweiligen Einrichtungen eng einbezogen werden. Die sehr umfangreichen Aufgaben der reinen Kita-Verwaltung übernimmt dagegen ein externer Partner, eine Gesellschaft des Erzbistums, an der auch der private Kita-Träger Fröbel beteiligt ist. Fröbel soll die eigene Expertise in der Verwaltung einbringen, hat aber keinen Einfluss auf Pädagogik oder Personal. 

 

Was bedeutet diese Veränderung in Bad Godesberg für die Eltern? Bei Elternbeiträgen und Betreuungszeiten ändert sich nichts. Denn die Elternbeiträge sind gesetzlich im KiBiz (Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) geregelt und werden nur durch das Jugendamt des Wohnsitzes erhoben. Bei den Betreuungszeiten könnten Personalausfälle nun besser kompensiert und Einschränkungen möglichst vermieden werden.

Und für Leitungen und Mitarbeitende: Für alle Angestellten des neuen Kita-Trägers gelten laut Auskunft des Erzbistums die kirchlich-rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch schon heute gelten (wie z.B. Grundordnung, KAVO, MAVO, KDG, Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse KZVK). Der neue Träger werde die Gewinnung neuer Mitarbeiter (z.B. durch einen einheitlichen Auftritt und Bewerbungsprozess) vereinfachen und die Bindung bestehender Mitarbeitenden stärken, u.a. durch Fortbildungen, so das Erzbistum weiter. Künftig bliebe somit mehr Zeit für pädagogische Arbeit, da Verwaltungsaufgaben weniger werden. Digitalisierung und Verschlankung der Verwaltungs- und Personalprozesse (z.B. durch die Einführung einer gemeinsamen Einkaufsplattform) reduzierten den Arbeitsaufwand vor Ort. 

Für uns als Kirchengemeinde und für den leitenden Pfarrer bedeutet diese Veränderung, dass eine stärkere Konzentration in den Kitas auf Glaubensvermittlung anstatt auf Verwaltung möglich wird. Der neue Träger reduziere Kosten und sichere den Fortbestand der Kitas in einem katholischen Träger. Die Kirchengemeinde bzw. der leitende Pfarrer erhalten, je nach Größe der Einrichtung, einen oder mehrere Sitze im Rat der Kindertageseinrichtungen. Dadurch soll die Verbindung zwischen Gemeinde und Kitas weiter gestärkt werden. Für die pastorale Angebote in und mit der Kita bleibt die Gemeinde vor Ort zuständig.