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Messstipendien und Messintentionen:Wie gehen wir in Bad Godesberg damit um?

Erstkommunion
Datum:
17. Juni 2025
Von:
P. Gianluca

An Ostern ist ein neuer Erlass des Vatikans in Kraft getreten. Ein Gemeindemitglied bittet um Informationen

In Bezug auf einen aktuellen Erlass des Vatikans und die Fragen unserer Gemeinde in Bad Godesberg möchte ich einige wichtige Punkte zur Spendenpraxis bei der sogenannten "Messbestellung" und den Messintentionen erläutern.

Domradio hat darüber berichtet. Den Erlass vom Vatikan finden Sie hier. Wie gehen wir in Bad Godesberg damit um? Ein Gemeindemitglied hat danach gefragt. P. Gianluca hat ihm so geantwortet.
Es ist wichtig, zwischen der Spende (Messstipendium) und der Anliegen (Messintention) zu unterscheiden.
Die Tradition, die Bitte um die Feier der Hl. Messe mit einer Spende (Messstipendium) zu verbinden, ist sehr alt. Sie bringt die persönliche, auch geistliche, Beteiligung zum Ausdruck und entspricht der Sorge, die Kirche in ihren Bedürfnissen zu unterstützen. Vielerorts ist dies oft der einzige Weg, wodurch die Priester ihren Lebensunterhalt überhaupt finanzieren. So ist es nach Kirchenrecht legitim, dass der Priester einen Teil dieser Spende (Messstipendium) für sich behält.  Wie viel dies ist, regelt der Bischof. Der Rest muss immer nach den Vorgaben des Bischofs verwendet werden: je nachdem können dies die Pfarrei, das Bistum oder die örtliche Caritas sein.
Hier in Deutschland benötigen wir Priester tatsächlich diese Spenden nicht, und sie bleiben entweder in der Gemeindekasse oder werden für karitative Zwecke verwendet, die der Priester selbst bestimmt.
Wir haben uns hier in Bad Godesberg entschieden, keinen festen Betrag zu „verlangen“: Jeder soll beilegen, was er spenden möchte (und kann). Wer nichts geben kann, braucht auch nichts zu spenden, und die Messen werden selbstverständlich trotzdem in seiner Meinung und nach der gewünschten Anzahl gefeiert.
Was wir hier sammeln, wird zu 100% für die Priesterausbildung der zwei Ordensgemeinschaften eingesetzt, die hier in Godesberg tätig sind. Unsere missionarischen Priesterseminare leben ausschließlich von Spenden und sind nicht von Kirchensteuern finanziert. Abschließend ist zu erwähnen, dass ein Priester laut Kirchenrecht nur ein Stipendium für sich persönlich behalten darf. Unsere Regelung entspricht dieser Vorgabe, denn wir behalten für uns persönlich überhaupt kein Messstipendium.
Ein weiteres Thema ist die "Messintention" (das Anliegen, in dem die Hl. Messe gefeiert werden soll). Laut Kirchenrecht darf jede Hl. Messe von einem Priester nur in einer Intention gefeiert ("appliziert") werden. Oft beobachten Sie jedoch, dass in einer Messe mehrere Personen (Intentionen) genannt werden. Dadurch wird die Gemeinde eingeladen, sich dem Gebet des Priesters (und der Familie) anzuschließen. De facto feiert der Priester jedoch nur in einem Anliegen (eine Intention). Die übrigen werden in Listen geführt, und es ist meine persönliche Sorge als Pfarrer, dass sie von den Mitbrüdern angenommen und in einer Messe ohne Intention gefeiert werden. In der Regel werden sie alle innerhalb von einigen Wochen „nachgefeiert“. An der Regel „Eine Intention für eine Hl. Messe“ wird in unserer Gemeinde keine Ausnahme gemacht. Das ist eine heilige Verpflichtung für uns Priester, und davon könnte uns nur der Heilige Vater dispensieren. Wir nehmen sie deswegen sehr ernst.